BRD als angeblicher Rechtsstaat seit 1956 erloschen

Oktober 26, 2024 - Lesezeit: 2 Minuten


Lug und Betrug am deutschen Volk seit über einem halben Jahrhundert!


Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die BRD als angeblicher Rechtsstaat schon seit 1956 erloschen, sowohl das neue Wahlgesetz als auch das alte Wahlgesetz sind nichtig. Demzufolge hat von 1956 bis heute keine einzige gültige Wahl in der BRD stattgefunden. Gleiches gilt für fast alle Gesetze und Verordnungen die seit 1956 erlassen worden. Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung!

Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider – Ordinarius für Öffentliches Recht – hat als Verfahrensbevollmächtigter für das „Mitglied des Deutschen Bundestages“, Bayer. Staatsminister a.D., Dr. Peter Gauweiler eine Organklage, eine Verfassungsbeschwerde, einen Antrag auf andere Abhilfe, sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei dem „Bundesverfassungsgericht“ – betreffend das neue Wahlrecht – eingereicht.

Noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber”


Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest[1], dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind.

So zum Beispiel sind das Richtergesetz[2], das Beurkundungsgesetz[3], das OWiG[4] und viele andere “Schein-Normen” nichtig, da in Ermangelung eines “verfassungskonformen” Wahlrechts in der BRD seit 1956, Politiker nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag hätten einziehen und schon gar nicht Gesetze und andere Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand !


Hinweis: Die Rechtsgrundlage für das Bundesverfassungsgericht (das Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG) wurde im Jahre 1951 veröffentlicht. Das Bundeswahlgesetz[5] im Jahre 1956!


Umgang mit Gerichtsvollziehern in Deutschland

Oktober 11, 2024 - Lesezeit: 4 Minuten


Vorgehensweise beim Kontakt mit einem Gerichtsvollzieher


Machen Sie auf keine irgendwelche Einlassungen, stellen Sie nur Fragen und klären Sie ihn über seine Rechte auf. 

  1. Verlangen Sie den Dienstausweis des GV zur Sicht,
  2. machen Sie ihn aufmerksam, dass er ohne Amtsausweis vermutlich Amtsanmaßung nach §132 StGB und Urkundenfälschung nach §267 StGB begeht.
  3. fragen Sie ihn, ob er Mitarbeiter des Amtsgerichtes ist! Falls ja besteht der Verdacht auf Täuschung im Rechtsverkehr §267 und §270 StGB, denn er ist nur beim Amtsgericht,
  4. geben Sie ihm den Hinweis, dass die Staatshaftung im 2. BMJBBG Artikel 4 am 23.11.2007 aufgehoben wurde,
  5. machen Sie den GV auf die private Haftbarkeit nach §823 BGB und §839 BGB und GVO §1 aufmerksam,
  6. geben Sie ihm den Hinweis, dass die sachliche Zuständigkeit von Vollstreckungsbeamten aufgehoben wurde, siehe §1 und §24 GVO,
  7. bei Zwangsandrohung kommen §240 StGB Nötigung und §253 StGB Erpressung hinzu,
  8. der Versuch der Aufhebung der Gewaltenteilung ist bereits der Straftatbestand des Hochverrates nach §81 StGB,
  9. lesen Sie ihm §113 StGB vor: „Die Tat ist nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei korrekt“.

Machen Sie ihn mögliche folgende Verstöße aufmerksam:

  • § 263 StGB Vorsätzlicher Betrug
  • § 271 StGB Vorsätzliche mittelbare Falschbeurkundung
  • § 270 StGB Vorsätzliche Täuschung im Rechtsverkehr
  • § 132 StGB Vorsätzliche Amtsanmaßung
  • § 267 StGB Vorsätzliche Urkundenfälschung
  • § 126 StGB in Verbindung mit § 126, Absatz 4, Satz 1 StGB

Vorsätzliche Anleitung von Straftaten

  • § 81, und § 82 StGB Vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • § 339 StGB Vorsätzliche Rechtsbeugung
  • § 267 StGB Vorsätzliche Urkundenfälschung
  • Artikel II, 61 der Charta der Grundrechte der Union: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“


Ihre Erklärung zum Vorlesen:


Der Gerichtsvollzieher besitzt keine staatliche Legitimation und hat den Nachweis trotz mehrfacher Aufforderung nicht erbracht. Er arbeitet folglich nach Firmen- und Privatrecht. Handelsrechtliche Beziehungen sind vom Unterzeichner jedoch nicht gewünscht.

Vertragsangebote wurden und werden vom Unterzeichner abgelehnt. Der Signierende ist nicht im Besitz irgendeines Vertrages, der mit dem Gerichtsvollzieher geschlossen wurde. Auch existiert darüber keine Unterschrift des Signierenden.

Alle Verträge, die eventuell versehentlich unter Täuschung im Rechtsverkehr vom Gerichtvollzieher, Behörden und weiterer Körperschaften durch konkludentes Handeln in der Vergangenheit zustande gekommen sind, werden hiermit ausdrücklich widerrufen und gekündigt. Deshalb macht der Unterzeichner auf §119 BGB aufmerksam und geltend.

Vermögensauskunft (VA):


§§899 bis 215 der ZPO sind mit Wirkung vom 01.01.2012 weggefallen (Eidsesstattliche Versicherung) 

Der GV möchte den §802c ZPO anwenden. Dieser bedingt jedoch die vorherige Belehrung durch einen Richter gemäß §480 ZPO. Da der GV kein Richter ist, kann er keine VA abnehmen. Er begeht eine Pflichtverletzung, denn er hätte Sie darauf aufmerksam machen müssen, dass er keine abnehmen darf.

Somit wird Unrecht zu Recht und es liegt ein Verstoß gegen §138 ZPO / Wahrheitspflicht vor. Damit ist das Recht auf Widerstand nach §113 StGB gegeben. Abschließend wäre also festzustellen, dass eine Festnahme des Gerichtsvollziehers nach §32 StGB Notwehr und § 127 StPO möglich ist.


Die goldenen Bullen der Päpste

September 1, 2024 - Lesezeit: 3 Minuten


Grundlage des heutigen Rechts


Die päpstlichen Bullen sind Gesetze die vom Papst erlassen wurden. Wenn man jetzt die Jahreszahlen sieht denkt man, dass sie schon lange keine Gültigkeit mehr besitzen. Dem ist leider nicht so. Päpstliche Bullen können nur durch eine Bulle des Papst aufgehoben werden. Diese findet man dann auf der Seite des Vatikan.

Wichtige päpstliche Bullen


Im Jahre 1302 erließ Papst Bonifatius VIII. die Bulle Unam Sanctam, in welcher er verordnete, dass alle Lebewesen, also Mensch und Tier dieses Planeten, dem Papst unterworfen sind. Der Papst hat sich zum Herrscher der Welt erkoren und beanspruchte dadurch die Kontrolle über die gesamte Erde. In den nachfolgenden Jahrhunderten kamen dann 3 weitere päpstliche Bullen, welche den Herrschaftsanspruch näher definierten und insgesamt festigten. Sie sahen vor, dass bei der Geburt jedes Menschen drei Treuhandgesellschaften gegründet werden.

Im Jahre 1455 verfügte Papst Nikolaus V. durch die päpstliche Bulle Romanus Pontifex, dass das neugeborene Kind von allem Recht auf Eigentum getrennt wird. Das bedeutet nicht weniger, als dass man uns direkt nach der Geburt unser Recht auf Eigentum abspricht. Um es noch konkreter zu formulieren: Unser Haus oder unser Grundstück gehört uns nicht. Wem dann? Der Kabbala (die die Kirche unterwanderte und den Glaube für Ihre satanischen Zwecke missbrauchte)!

Wir haben lediglich ein Nutzungsrecht. Für diese Nutzung zahlen wir deshalb auch eine laufende Gebühr, auch Steuern und Abgaben genannt. Was passiert wenn wir diese nicht zahlen? Richtig, wir werden gepfändet und man nimmt uns unser Auto, unser Haus usw. wieder weg, man sperrt uns ein und bringt uns sogar um wenn wir uns gegen dieses Unrecht wehren, unabhängig davon, ob wir dieses Nutzungsrecht bereits in Form von aus der Luft geschaffenen Fiatgeld abbezahlt haben oder nicht. 

Im Jahre 1481 erließ Papst Sixtus IV. durch die Bulle Aeterni Regis (in etwa »Ewige Herrschaft« oder »Ewiger Besitz des Herrschers«), dass das Kind der Rechte auf seinen Körper beraubt wird. Mit dieser Bulle hat man uns von Geburt an zu ewiger Knechtschaft verdammt. Wir haben nicht einmal mehr Anspruch auf unseren eigenen Körper. Mit dieser Bulle hat man uns von Geburt an zum Dahinfristen in Sklaverei von der Kabale verdammt. Wir haben nicht einmal mehr Anspruch auf unseren eigenen Körper.

Die dritte Krone wurde in Form der päpstlichen Einberufungsbulle von Papst Paul III. im Jahre 1537 besiegelt, in welcher die römisch-katholische Kirche Anspruch auf die Seele des Kindes erhebt. Dies ist ist zutiefst satanisch. Paul III. bestätigte im Übrigen auch den Jesuitenorden.

Personen sind tote Menschen


Dazu kommt noch "capitis deminutio maxima" (Römisches Recht) als Verlust der Freiheit, des Bürgerrechtes und der Familienzugehörigkeit. Mit den goldenen Bullen, mit dem Römischen Recht, dem Canonischen Recht gelten wir Menschen fast weltweit als nichts! Wir werden als Menschen nicht anerkannt. Es gibt nur Personen.

Ergo besitzen gemeine Menschen keinerlei Menschenrechte und sind Sklaven Roms:


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Die zwölf Vermutungen des Gerichts

April 3, 2023 - Lesezeit: 10 Minuten

Die "zwölf Vermutungen des Gerichts" beziehen sich auf bestimmte Vermutungen, dass Gerichte bestimmte Annahmen zu Recht und Gesetz treffen, die den Bürgerrechten und der Souveränität widersprechen. Wichtig ist, zu beachten, dass diese Vermutungen nicht wissenschaftlich oder rechtlich belegt sind. Befasst man sich mit Recht und Justiz, sollte man sich auf seriöse und bewährte juristische Quellen verlassen. Schon einmal von diesen gerichtlichen Annahmen gehört zu haben, kann jedoch den Blick hinter die Kulissen des Rechtssystems erweitern.

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